
Studium der Rechtswissenschaften
Comments (3) March 16, 2011 | Posted by Owner | Filed under templates, internet
Rechtswissenschaften
Studienverlauf
Das klassische Jurastudium beginnt in den ersten drei bis vier Semestern mit dem Grundstudium. Im Grundstudium werden die Grundlagen der drei großen Teilbereiche, dem Öffentlichen Recht, dem Privatrecht und dem Strafrecht, sowie allgemeines wissenschaftliches Arbeiten und die Methoden der Juristerei erlernt. Im Privatrecht geht es um die rechtlichen Beziehung zwischen den Bürgern, also um Vertragsverhältnisse, Arbeitsrecht, Handelsrecht und ähnliches. Wichtigstes Gesetzeswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Staats- und Verwaltungsrecht aus dem Öffentlichen Recht regelt zum einen die Beziehungen der einzelnen Staatsorgane zueinander, also die Staatsorganisation, andererseits das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, niedergelegt in der Verfassung. Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland steht in der Lehre des Öffentlichen Rechts im Fordergrund, da das Grundgesetz die Grundrechte sowie die Staatsorganisation festschreibt. Das Strafrecht behandelt die Gesamtheit der Gesetze, die die staatliche Strafbefugnis bestimmen. Das Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, wie Sicherheit, Eigentum und Leben.
In Deutschland kommen nur die Geldstrafe und Freiheitsstrafe als mögliche Strafen in Betracht, in anderen Staaten werden auch die Körperstrafe oder Todesstrafe praktiziert. Hauptgesetzeswerk des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). In allen drei Bereichen wird ebenfalls das jeweilige Prozessrecht gelehrt, also die Regelungen des Straf-, Zivil-, und Verfassungsprozessrechts. Der zunehmenden Europäisierung Rechnung tragend nehmen deutsche Universitäten das Europarecht zu einem immer größeren Teil in den Lehrplan mit auf. Hier werden zum einen die Organisationsstruktur der Europäischen Union, also die einzelnen Institutionen und Rechtssetzung behandelt, als auch das Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union.
Das klassische Jurastudium beginnt in den ersten drei bis vier Semestern mit dem Grundstudium. Im Grundstudium werden die Grundlagen der drei großen Teilbereiche, dem Öffentlichen Recht, dem Privatrecht und dem Strafrecht, sowie allgemeines wissenschaftliches Arbeiten und die Methoden der Juristerei erlernt. Im Privatrecht geht es um die rechtlichen Beziehung zwischen den Bürgern, also um Vertragsverhältnisse, Arbeitsrecht, Handelsrecht und ähnliches. Wichtigstes Gesetzeswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Das Staats- und Verwaltungsrecht aus dem Öffentlichen Recht regelt zum einen die Beziehungen der einzelnen Staatsorgane zueinander, also die Staatsorganisation, andererseits das Verhältnis zwischen Staat und Bürger, niedergelegt in der Verfassung. Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland steht in der Lehre des Öffentlichen Rechts im Fordergrund, da das Grundgesetz die Grundrechte sowie die Staatsorganisation festschreibt. Das Strafrecht behandelt die Gesamtheit der Gesetze, die die staatliche Strafbefugnis bestimmen. Das Ziel des Strafrechts ist der Schutz bestimmter Rechtsgüter, wie Sicherheit, Eigentum und Leben.
In Deutschland kommen nur die Geldstrafe und Freiheitsstrafe als mögliche Strafen in Betracht, in anderen Staaten werden auch die Körperstrafe oder Todesstrafe praktiziert. Hauptgesetzeswerk des Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). In allen drei Bereichen wird ebenfalls das jeweilige Prozessrecht gelehrt, also die Regelungen des Straf-, Zivil-, und Verfassungsprozessrechts. Der zunehmenden Europäisierung Rechnung tragend nehmen deutsche Universitäten das Europarecht zu einem immer größeren Teil in den Lehrplan mit auf. Hier werden zum einen die Organisationsstruktur der Europäischen Union, also die einzelnen Institutionen und Rechtssetzung behandelt, als auch das Primär- und Sekundärrecht der Europäischen Union.





