
Studium der Rechtswissenschaften
Comments (3) March 16, 2011 | Posted by Owner | Filed under templates, internet
Studiumdauer
Bei
fünf bis sechs Semestern im Hauptstudium beträgt die
durchschnittliche Studiendauer des klassischen Jurastudiums neun bis
zehn Semester. Als Abschluss seines Studiums legt der Kandidat die
Erste Juristische Prüfung, auch Referendarexamen genannt, ab.
Die Prüfung ist in einen universitären und einen
staatlichen Teil gesplittet.
Bei der staatlichen Prüfung stehen dem Prüfling sechs fünfstündige schriftliche und eine mündliche Klausur bevor, die innerhalb weniger Tage stattfinden. Dieses System wird heftig kritisiert. Auch nach der Reform des Studienganges entscheidet noch immer diese juristische Mammutprüfung über Bestehen oder Scheitern. Schon so mancher Student musste nach fünf Jahren Studium feststellen, dass er es nicht schafft. Die Frustschwelle ist dabei natürlich extrem hoch. Die jährliche Durchfallquote liegt bei einem Drittel.
Auch die Notengebung im Studiengang Rechtswissenschaft weicht von vielen anderen Studiengängen ab. Die Notenskala reicht von 0 bis 18. Mit 4 Punkten hat man bereits bestanden und das reicht für die meisten Klausuren im Grund- und Hauptstudium aus, da bis auf die Erste Juristische Prüfung am Ende des Studium die restlichen Klausuren einen kleinen bis gar keinen Stellenwert in der Abschlussnote haben. Das Motto „Vier gewinnt“ ist in der Rechtswissenschaft somit umso wahrer. Während man in anderen Studiengängen mit einer befriedigenden Note nicht zufrieden wäre und womöglich ein anschließender Master-Studiengang gefährdet werde, ist die Note „befriedigend“ in der Rechtswissenschaft, also sieben bis neun Punkte, schon eine Leistung zum Vorzeigen. Der obere Teil der Notenskala wird äußerst selten von Studenten erreicht und ist für die jeweiligen Spitzenreiter reserviert.
Das Universitätsstudium ist aber nur der eine Teil der juristischen Ausbildung. Im Anschluss an das erste Staatsexamen kann man ein achtzehnmonatiges bis zweijähriges Referendariat durchlaufen. In dieser Zeit absolviert der Referendar verschiedene Stationen in Justiz, Verwaltung, Rechtsberatung und einer selbstgewählten Station. Als Abschluss der Referendariatszeit wird das zweite Staatsexamen, auch Assessorexamen genannt, abgelegt.
Bei der staatlichen Prüfung stehen dem Prüfling sechs fünfstündige schriftliche und eine mündliche Klausur bevor, die innerhalb weniger Tage stattfinden. Dieses System wird heftig kritisiert. Auch nach der Reform des Studienganges entscheidet noch immer diese juristische Mammutprüfung über Bestehen oder Scheitern. Schon so mancher Student musste nach fünf Jahren Studium feststellen, dass er es nicht schafft. Die Frustschwelle ist dabei natürlich extrem hoch. Die jährliche Durchfallquote liegt bei einem Drittel.
Auch die Notengebung im Studiengang Rechtswissenschaft weicht von vielen anderen Studiengängen ab. Die Notenskala reicht von 0 bis 18. Mit 4 Punkten hat man bereits bestanden und das reicht für die meisten Klausuren im Grund- und Hauptstudium aus, da bis auf die Erste Juristische Prüfung am Ende des Studium die restlichen Klausuren einen kleinen bis gar keinen Stellenwert in der Abschlussnote haben. Das Motto „Vier gewinnt“ ist in der Rechtswissenschaft somit umso wahrer. Während man in anderen Studiengängen mit einer befriedigenden Note nicht zufrieden wäre und womöglich ein anschließender Master-Studiengang gefährdet werde, ist die Note „befriedigend“ in der Rechtswissenschaft, also sieben bis neun Punkte, schon eine Leistung zum Vorzeigen. Der obere Teil der Notenskala wird äußerst selten von Studenten erreicht und ist für die jeweiligen Spitzenreiter reserviert.
Das Universitätsstudium ist aber nur der eine Teil der juristischen Ausbildung. Im Anschluss an das erste Staatsexamen kann man ein achtzehnmonatiges bis zweijähriges Referendariat durchlaufen. In dieser Zeit absolviert der Referendar verschiedene Stationen in Justiz, Verwaltung, Rechtsberatung und einer selbstgewählten Station. Als Abschluss der Referendariatszeit wird das zweite Staatsexamen, auch Assessorexamen genannt, abgelegt.





